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LSG Berlin, 22.10.2004 - L 4 AL 78/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Arbeitslosenversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rücknahme eines rechtswidrigen Arbeitslosenhilfe gewährendenden Bescheids und Rückforderung der zu Unrecht gezahlten Leistungen; Bedürftigkeit als Voraussetzung für die Gewährung von Arbeitslosenhilfe; Berücksichtigung von verwertbarem Vermögen bei der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Berlin, 23.05.2002 - S 63 AL 2244/00
- LSG Berlin, 22.10.2004 - L 4 AL 78/02
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BSG, 09.08.2001 - B 11 AL 11/01 R
Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - keine erneute …
Auszug aus LSG Berlin, 22.10.2004 - L 4 AL 78/02
Grundsätzlich gilt nämlich das Verbot der Doppelverwertung: Vermögen des Arbeitslosen, das in der Bedürftigkeitsprüfung bereits berücksichtigt worden und nach Ablauf der gemäß § 9 Alhi-VO errechneten Dauer fehlender Bedürftigkeit noch vorhanden ist, kann nicht erneut berücksichtigt werden (BSG, Urteil vom 9. August 2001, B 11 AL 11/01 R, SozR 3-4300 § 193 Nr. 2; vgl. auch Urteil des Senats vom 25. Juni 2004, L 4 AL 52/02). - LSG Berlin, 25.06.2004 - L 4 AL 52/02
Rücknahme eines Verwaltungsaktes mit Wirkung für die Vergangenheit; …
Auszug aus LSG Berlin, 22.10.2004 - L 4 AL 78/02
Grundsätzlich gilt nämlich das Verbot der Doppelverwertung: Vermögen des Arbeitslosen, das in der Bedürftigkeitsprüfung bereits berücksichtigt worden und nach Ablauf der gemäß § 9 Alhi-VO errechneten Dauer fehlender Bedürftigkeit noch vorhanden ist, kann nicht erneut berücksichtigt werden (BSG…, Urteil vom 9. August 2001, B 11 AL 11/01 R, SozR 3-4300 § 193 Nr. 2; vgl. auch Urteil des Senats vom 25. Juni 2004, L 4 AL 52/02).